Diese Woche, am 14.2. und am 16.2.2023, hat der Rat der Stadt Gehrden über den von mir geschrieben Antrag debattiert, den meine Ratsgruppe gestellt hatte, um beim Umbau des Steinweg 25 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Die Calenberger Zeitung hat sowohl im Vorfeld als auch im Anschluss darüber berichtet; obwohl die SPD den Antrag meiner Ratsgruppe unterstützte, scheiterte er erwartungsgemäß an einer Mehrheit von CDU und Grünen. Der Rat hat damit die Möglichkeit versäumt, sich für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung auszusprechen!
Formal handelte es bei dem Antrag um eine Resolution, wie man sie in der Kommunalpolitik öfter hat. Wenn wir z.B. als Rat von der Region Hannover fordern, die Buslinie 500 bis nach Weetzen zu verlängern, dann handelt es sich dabei natürlich um eine Resolution, weil wir keine Möglichkeit hätten, diese Forderung durchzusetzen. Ähnlich in diesem Fall. Die Investoren für den Steinweg 25 müssten bestimmte Dokumente erst dann dem Rat vorlegen, wenn dieser über einen Bauantrag oder einen städtebaulichen Vertrag zu entscheiden hätte – aber wir können sie natürlich bitten, diese Dokumente dennoch frühzeitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Debatte über den Antrag kam im BSP kam die Kritik, u.a. von den Grünen, auf, dass eine solche zusätzliche Resolution unnötig sei, da wir davon ausgehen können, dass Dr. Papsch und Kirchner bereits von sich aus die Öffentlichkeit beteiligen werden. Deswegen sei an dieser Stelle an den Antrag der Grünen erinnert, in Gehrden den Klimanotstand auszurufen. Dies ist im wesentlich auch eine Resolution, da der Antrag natürlich keine rechtlichen Notstandsmaßnahmen enthielt. Selbst wenn solche Resolutionen für unnötig hält, kann man ihnen trotzdem zustimmen, um das dahinterstehende Anliegen zu bekräftigen.
Drei Punkte aus meiner Rede würde ich gerne hervorheben: 1) Im Allgemeinen ergibt es natürlich Sinn, dass die Unterlagen für einen Bauantrag vertraulich behandelt werden. Wenn sie selbst ein Haus bauen, wollen sie sicherlich nicht, dass dessen Grundriss mit Innenaufteilung im Internet zu finden ist. Dieser Fall ist jedoch anders: Weil das Gebäude nur für eine gewerbliche oder öffentliche Nutzung in Frage kommt, und natürlich, weil es direkt vor der historischen Kirche in der Fußgängerzone liegt, und die Öffentlichkeit daher ein sehr großes Interesse hat, was mit diesem Grundstück passiert, ist Transparenz gefordert.
2) Die Investoren sind sich dessen auch bewusst, und haben, in der Calenberger Zeitung, umfassende Transparenz versprochen. Über das weitere Vorgehen, sobald das Konzept vorliegt, ist jedoch noch nichts bekannt. Die einfachste Möglichkeit, die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde und das Konzept des Architekturbüros transparent zu machen, wäre eine Sondersitzung des BSP und eine Veröffentlichung dieser Dokumente im Ratsinformationssystem.
3) Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist insbesondere dann im Interesse der Investoren, wenn sie die Absicht haben sollten, das sanierte Gebäude an die Stadt Gehrden zu vermieten. Ich würde nämlich potentiell ein Problem sehen, wenn ein Rat, in dem die CDU die größte Fraktion ist, ein Gebäude von einem CDU-Politiker anmietet.
Hier die ausführliche Rede zur Vorstellung des Antrags im BSP am 14.2. 2023:
Sehr geehrte Anwesende, sehr geehrte Zugeschaltete im Livestream,
als im letzten Jahr bekannt wurde, dass das Haus am Steinweg 25 verkauft werden soll, hat meine Ratsgruppe einen Antrag gestellt, der darauf abzielte, die Öffentlichkeit an der Entscheidung darüber, was mit diesem Grundstück geschehen soll, nach besten Möglichkeiten zu beteiligen. Weil es nämlich im Sanierungsgebiet der Innenstadt liegt, hat die Stadt Gehrden dort ein Vorkaufsrecht, und es stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn ein privater Investor dort eine kommerzielle Immobilie entwickelt, oder ob es nicht besser wäre, wenn die Stadt Gehrden es für öffentliche Zwecke nutzt.
Die Entscheidung darüber, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt, muss aber durch Verwaltungssauschuss getroffen werden – und dieser tagt nicht-öffentlich. Unser Antrag wurde also nur im Verwaltungsausschuss behandelt, und dort immer wieder vertagt. Als bekannt wurde, dass es sich bei den Investoren um Dr. Gerold Papsch und Rouven Kirchner handelt, wurde auch bekannt, dass die Stadtverwaltung und Investoren einen städtebaulichen Vertrag abschließen wollen
Aber was soll in diesem städtebaulichen Vertrag genau drinstehen? Man müsste ja zum einem wissen, in welchem Umfang die Denkmalschutzbehörde einen Umbau des Gebäudes erlauben würde, und zum anderen, was sich an dieser Stelle überhaupt für eine Immobilie gut vermieten ließe. Parkplätze gibt es ja z.B. dort gar nicht. Ich kann das natürlich nicht beurteilen, weil ich kein Immobilienentwickler bin. Man bräuchte also ein Nutzungskonzept, wie es letztes Jahr noch von der Verwaltung in Erwägung gezogen wurde, oder das Konzept eines Architekturbüros, welches jetzt offenbar in Arbeit ist.
Dabei wäre ich persönlich durchaus dafür, das Gebäude in irgendeiner Form öffentlich zu nutzen, wenn dies die einzige Möglichkeit ist, es zu erhalten. Wenn man z.B. das Standesamt dort unterbringen könnte, hätten wir im Rathaus einen zusätzlichen Raum für die Ratsgruppenarbeit. Dies würde aber voraussetzen, dass die Stadt Gehrden ihr Vorkaufsrecht ausübt und das Gebäude selbst kauft – denn der Interessenkonflikt, wenn ein Rat, in dem die CDU die größte Fraktion ist, beschließt, das Gebäude von zwei Investoren zu mieten, von denen einer aktiver Kommunal- und Landespolitiker der CDU ist, wäre sicherlich zu groß.
Wenn die Investoren allerdings ein Konzept haben, um das Gebäude kommerziell zu nutzen, dann kann ich das als Kommunalpolitiker eigentlich nicht ablehnen. Aus stadtplanerischer Sicht hätten wir sicherlich mehr Möglichkeiten, wenn wir das Gebäude selbst kauften und sanieren, aber aus der Sicht der finanziellen Lage der Stadt ist das derzeit nur begrenzt empfehlenswert – wäre aber trotzdem besser als ein großer Neubau an dieser Stelle.
Wie auch immer – für eine Diskussion dieser Fragen bräuchten wir ein Nutzungskonzept. Das Konzept des Architekturbüros wäre aber, wenn es von Dr. Papsch und Kirchner bezahlt wird, der Sache nach privat, bis es als Anlage zu einem Bauantrage oder im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Vertrag dem Rat vorgelegt wird. Die schriftliche Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde könnte ich hingegen sicherlich durch eine Anfrage bei der Stadt einsehen, wenn sie vorliegt; aber dabei ist unklar, in wie weit vertraulich behandelt werden müsste.
Im Allgemeinen ergibt es ja auch Sinn, Bauangelegenheit vertraulich zu behandeln. Wenn sie selbst ein Haus bauen, wollen sie in der Regel nicht, dass dessen Grundriss mit Innenaufteilung im Internet zu finden ist. In diesem Fall, wegen der zentralen Lage und dem außerordentlichen öffentlichen Interesse wäre es jedoch wünschenswert, die genannten Dokumente öffentlich diskutieren zu können – und Dr. Papsch und Kirchner haben bislang auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit zugesagt. Frau Kiene-Stengel hat ja eben bemängelt, dass kein Mitglied des Bauausschusses bei der Begehung durch die Investoren dabei war – aber diesen Punkt erachtete ich für weniger wichtig. Der Entscheidungsprozess bei einem so wichtigen Thema sollte nämlich sowieso schriftlich nachvollziehbar sein; wichtig sind die Unterlagen, die aus der Begehung entstehen werden.
Ich würde mir doch sehr wünschen, nicht in ca. einem halben Jahr vor der Verlegenheit zu stehen, einen städtebaulichen Vertrag vorgelegt zu bekommen, dem ich dann nur noch zustimmen, oder ihn ablehnen kann. Stattdessen hätte ich gerne eine umfassende Diskussion mit Bürgerbeteiligung und der Veröffentlichung der Stellungnahme des Denkmalschutzes und des Konzepts des Architekturbüros. Da Dr. Papsch und Kirchner ein großes Interesse an Transparenz bekundet haben, sollte dies auch in ihrem Sinne sein.
Wenn dies gewollt ist, sowohl von der Politik als auch von den Investoren, dann können wir diesen Prozess sehr einfach gestalten, indem wir eine Sondersitzung des Bauausschusses dafür verwenden und die genannten Dokumente über das Ratsinformationssystem veröffentlichen. Deswegen dieser Antrag. Der Text liegt ihnen schriftlich vor. Um auf die Frage vom Podium einzugehen: Sicherlich können wir davon ausgehen, dass die Investoren auch von sich aus die Öffentlichkeit beteiligen werden – aber der Rat hat mit diesem Antrag die Möglichkeit, dieses Anliegen zu bekräftigen und eine formale Öffentlichkeitbeteiligung zu schaffen.
Danke für ihre Aufmerksamkeit.