Wie den Medienberichten zu entnehmen war, sind auf der Ratssitzung am 15.12.2021 die kommunalen Steuern erhöht worden. Der Hintergrund, die schwierige Haushaltslage der Stadt, würde einen eigenen Blogeintrag erfordern; dieser kurze Text soll nur mein Abstimmungsverhalten begründen.
Die Erhöhung Grundsteuer und Gewerbesteuer waren in einer Abstimmung zusammengenfasst. Details dazu im Bericht bei Con-nect. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer erachte ich durchaus für vertretbar. In der Region Hannover fehlen Gewerbeflächen – selbst die die Erhöhung kurzfristig dazu führt, dass einzelne Gewerbetreibende ihren Standort verlegen, werden die Flächen natürlich nicht sehr lange leer bleiben. Allerdings hat es die Stadt Gehrden bislang nicht geschafft, die Erweiterung Gehrden-Ost zu realisieren. Der Grund dafür liegt letztlich außerhalb der Kontrolle der Stadt Gehrden – dennoch wäre es schön gewesen, damit voranzukommen, bevor die Gewerbesteuer erhöht wird.
Bei der Grundsteuer sehe ich größere Probleme: Der größte Kostenpunkt der Stadt Gehrden in den vergangenen (und zukünftigen) Jahren sind sicherlich die Ausgaben für die Sanierung und den Neubau von Schulen. Dies ist ein Grund, gegen die Erhöhung der Grundsteuer zu stimmen, zumindest so lange meine Partei im Bundestag in der Opposition ist. Der Sache nach wäre es Aufgabe der Bundesländer, nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer zu bezahlen, sondern auch die Schulgebäude und deren Ausstattung. Wenn man diese Aufgabe weiterhin bei den Kommunen belassen will, dann sollten Bund und Land ihnen auch die nötigen Finanzmittel geben.
Der Vollständigkeit halber muss aber gesagt werden: Getrennte Schulstandorte, für das MCG und die Oberschule, sind ein Kostenpunkt, die sich die Stadt Gehrden hätte sparen können. Dann hätte man jetzt auch nicht die Kosten für eine zweite Mensa. Die Entscheidung für getrennte Standorte ist gefallen, und soll natürlich nicht rückgängig gemacht werden, aber da ich diese Entscheidung nicht zu verantworten habe, habe ich der Erhöhung der Grundsteuer am 15.12.2021 nicht zugestimmt.
Das Problem, dass die Kommunen nur begrenzten Gestaltungspielraum bei ihren Einnahmen haben, wurde auf der Ratssitzung auch angesprochen. Die Hundesteuer ist die dritte Steuer, die, nach der Grundsteuer und der Gewerbesteuer, zur Kompensation des Haushaltsdefizits in Frage kommt. Ihre Erhöhung stand auch auf der Tagesordnung. Genau wie die beiden anderen Steuer ist sie nicht zweckbezogen, aber in diesem Fall lassen sich bestimmte Kosten dem Bereich zuordnen.
Deswegen hatte ich für diese Ratssitzung eine Anfrage gestellt, welche Kosten durch die Bereitstellung von Hundekotbeuteln durch die Straßenreinigung entstehen. Die Zahl der durch die Stadt ausgebenen Hundekotbeutel ist extrem hoch: Über 100.000 jährlich, bei 1019 registrierten Hunden in Gehrden. An Kosten fallen ca. 5000 € jährlich an für den Kauf der Beutel, sowie weitere ca. 5000 € jährlich für den Personalaufwand, damit die Hundekotbeutelspender zu bestücken. (Vgl. dazu auch den Bericht bei Con-nect.)
Unter Tagesordnungspunkt Ö3 hatte Bürgermeister Cord Mittendorf außerdem darauf hingewiesen, dass die Region Hannover ein Verfahren wegen der Sperrung der Straße Lemmier Bergfeld eingeleitet hat; Dem Vernehmen nach war es die Hundekotproblematik, die die Eigentümerin der Straße Lemmier Bergfeld veranlasst hat, diesen Privatweg für die Öffentlichkeit zu sperren. Natürlich hoffe ich, dass durch das Verfahren die Sperrung dauerhaft aufgehoben wird (dies sollte sich aus §14 Bundeswaldgesetz ergeben). Falls sich allerdings wider Erwarten herausstellen sollte, dass es kein Betretungsrecht für die Öffentlichkeit gibt, dann müsste die Stadt Gehrden, denke ich, die Straße erwerben, und das wäre natürlich teuer. Um sich den dafür nötigen restlichen finanziellen Spielraum zu bewahren, erachte ich die Erhöhung der Hundesteuer für angemessen.
Natürlich ist die Hundesteuer kein Mittel zur Lösung der Hundekotproblematik. Die meisten Hundebesitzer würden sich, denke ich, auch ohne die Hundekotbeutelspender um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kümmern – das Problem mit den wenigen, die es nicht tun, obwohl die Stadt bereits die nötigen Beutel bereitstellt, ließe sich, wenn überhaupt, nur über das Ordnungsrecht lösen. [ Hundekot liegen zu lassen kosten in Niedersachsen 50-100 € , wenn man erwischt wird. Falls das nicht reichen sollte – die Stadt Köln hat z.B. eine Verordnung eingeführt, nach der jeder mit einem Hund einen Hundekotbeutel mitführen muss; wer diesen auf Anfrage nicht vorzeigen kann oder will zahlt 45 €. ]