Nochmal zum Steinweig 25
Meine Position zu den Haus im Steinweig 25 ist bekannt; jetzt, wo das Gebäude aufgrund seines Verfallszustandes nicht mehr dem Denkmalschutz unterliegt, wäre es meiner Ansicht nach am besten, das Gebäude abzureißen, und dessen Fläche zur Erweiterung des Marktplatzes zu nutzen. Ästhetisch wäre dies sinnvoll, weil dadurch die Sichtlinie von der Hornstraße auf das Hauptportal der Kirche frei wäre – und eine imposante romanische Kirche aus dem 13. Jahrhundert es verdienen würde, besser zur Geltung zu kommen. Ökonomisch wäre es auch sinnvoll, weil wir einerseits auf absehbare Zeit genug Gewerbeflächen kleiner und mittlerer Größen in der Fußgängerzone haben, anderseits sich die Gewerbetreibenden auf dem Wochenmarkt aber über etwas mehr Raum freuen würden.
Das wird aber wahrscheinlich nicht passieren. Am 15.8. 2018 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Gehrden die Auslage des Bebauungsplans für die Innenstadt vorgesehen, in dem es u.a. heißt:
Im Hinblick auf das bereits vielfach diskutierte Grundstück Steinweg 25 wurde die bebaubare Fläche so festgelegt, dass die Bebauung nunmehr fast ausschließlich auf dem Grundstück der bisherigen Bebauung stattfinden kann. Die Traufhöhe wird für diesen Bereich auf 8 m vorgeschlagen, die ein Gewerbegeschoss mit einem weiteren Wohn/Geschäftsgeschoss berücksichtigt. Um eine flexiblere Bebauung im Hinblick auf den Kirchhof oder die Anordnung von Fenstern bei Einhaltung der jetzigen Grundform zu ermöglichen, wurde vorgeschlagen, dass die festgelegte Baulinie zwischen dem Grundstück Steinweg 25 und der Kirche mit Vor- und Rücksprüngen von bis zu 3 m Tiefe überschritten werden kann. [ https://sessionnet.krz.de/gehrden/bi/getfile.asp?id=66327&type=do& ]
Noch ist dieser Bebauungsplan allerdings nicht beschlossen, sondern nur ausgelegt. Es wäre allerdings davon auszugehen, dass er auch beschlossen werden würde, wenn nicht die Bürgerinitiative ‚Wir sind Gehrden‘ eine neue Unterschriftenaktion gestartet hätte, wie die Calenberger Zeitung [ http://www.haz.de/Umland/Gehrden/Nachrichten/Gehrden-Buergerinitiative-ist-mit-dem-neuen-B-Plan-fuer-Steinweg-25-nicht-einverstanden ] berichtete. Dass die Ratsmehrheit von CDU, SPD und FDP mit diesem Entwurf des Bebauungsplans nach wie vor Zugeständnisse an die Eigentümerin des Grundstückes macht, ist für manche Bürgerinnen und Bürger empörend, so für die Autorin eines Leserbriefes in der Calenberger Zeitung vom 18.8.2018:
Erst die positive Mitteilung, dass das Bratsch-Haus nicht größer wird und schwupp haben diverse Ratsmitglieder eine Möglichkeit gefunden, das nicht umzusetzen und einfach die Drempelhöhe erhöht. […] Und immer diesselben Ratsmitglieder, die selber Häuser bauen, wo man sich frage, wo sind die vorzuweisenden Parkplätze? Ich hoffe, die Bürgerinitative macht weiter. Sie ist die einzige Hoffnung auf Gerechtigkeit für die Bürger.
Nun wird die Bürgerinitiative weiter machen, und einen Erfolg wird sie auf jeden Fall haben – der Verwaltungsaufwand für den Bebauungsplan wird sich merklich erhöhen. An diesem Punkt frage ich mich, wieso die Eigentümerin, Frau Bratsch, nach wie vor an ihrem Vorhaben festhält, und das Grundstück nicht einfach an die Bürgerinitiative verkauft, ein entsprechendes Angebot hat die BI ihr ja gemacht.
Vielleicht war ihr das Angebot auch nicht gut genug gewesen, aber diesen Fall kann ich klar ausschließen. Ich habe Hartmut Weimar von der Bürgerinitiative direkt gefragt; Frau Bratsch habe im am Telefon gesagt: ‚Ich verkaufe nicht!‘. Wieso hält sie, trotz des unverhältnismäßigen Aufwands, an dem Vorhaben fest? Und wieso ist dies ein so großes Problem, dass es in der öffentlichen Debatte in der Kleinstadt Gehrden hervorsteht und die Bürgerinnen und Bürger mobilisiert?
Die unvermeidliche Regulierung des Eigentums
Zunächst einmal zeigt dieser Fall deutlich, wie Privateigentum reguliert wird. Nur weil man ein Grundstück besitzt, kann man keinesfalls alles damit machen, was man will, sondern nur das, was der jeweilige Bebauungsplan vorsieht – oder, wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann müssen die Nachbarn zustimmen, was hier ja überhaupt erst zu der Situation geführt hat, weil die Kirchengemeinde, als Grundstücksnachbarin, ihre Zustimmung verweigert hat.
Ein anderer aktueller Fall in Gehrden, an dem diese Regulierung von Eigentum gut erkennbar ist, ist die Erweiterung der örtlichen Aldi-Filiale. Die Fläche muss nicht nur von der Stadt verkauft werden, sondern die Zuordnung der Straße muss geändert werden. (Calenberger Zeitung: http://www.haz.de/Umland/Gehrden/Everloher-Strasse-wird-von-Stadt-Gehrden-fuer-Neubau-an-Aldi-verkauft ) Der rechtliche Fachbegriff dafür ist offenbar ‚Entwidmung‘; beschlossen wurde das auf der Ratssitzung am 26.9.: https://sessionnet.krz.de/gehrden/bi/vo0050.asp?__kvonr=2499&voselect=2917
Beim Steinweg 25 ergibt sich die Frage, ob dies auch nicht umgekehrt möglich ist, ob also die Stadt Gehrden nicht grundsätzlich auch in der Lage wäre, die bisherige Grundstücksfläche des Steinweg 25 umzuwidmen, um den Marktplatz zu erweitern, und dass die Eigentümerin nicht verkaufen will, müsste man es dann, gegen eine angemessene Entschädigung, einziehen.
In einem älteren Blogeintrag hatte ich das so formuliert: Enteignung wäre auch eine Möglichkeit; der Begriff ‚Enteignung‘ ist vielleicht etwas stark, aber ich dachte eigentlich, dass ich einen sehr differenzierten Text dazu geschrieben hätte. Da ich aber in dem Feedback, das ich erhalten habe, war aber eher undifferenziert. Es lief in etwa darauf hinaus, dass ja klar sei, dass ich als (wie angenommen) Sozialist für Enteignungen bin.
Beispiele für Enteignungen im Kapitalismus
Deswegen an dieser Stelle nochmal die Feststellung: Erstens bin ich tatsächlich kein Sozialist (sondern ein sehr linker Liberaler), und zweitens muss es auch im Kapitalismus die Möglichkeit geben, Grundstücke zu enteignen. Ohne Städte gäbe es schließlich keinen Kapitalismus, und Städte, mit ihren Straßen (sowie, bei Großstädten, Schienenanlagen, Bahnhöfen und Flughäfen) müssen geplant werden. Aber keine Planung ist perfekt – mehr also 30-50 Jahre im Voraus lässt sich die Bevölkerungsentwicklung nicht vorhersagen, und vielleicht nicht einmal so weit. Wenn eine Großstadt dann also feststellt: Wir brauchen einen größeren Bahnhof, einen Durchgangsbahnhof statt einem Kopfbahnhof oder eine weitere Start- und Landebahn für den Flughafen, dann geht das nur, wenn dafür Menschen ihre Privatgrundstücke verkaufen; und wenn sie nicht verkaufen wollen, dann können sie enteignet werden.
Dies sind keine hypothetischen Beispiele. Für den als ‚Stuttgart 21‘ bekannten Bahnhofsneubau müssen z.B. die Eigentümer jener Grundstücke, durch welche die dafür nötigen Tunnel führen, teilenteignet. Der „Verbleib des Bahntunnels im fremden Grund und Boden“ wird im Grundbuch eingetragen. [ http://netzwerke-21.de/?p=24450 ]
Bei der Kontroverse um weitere Start- und Landbahnen für Flughäfen würde sich ja der Flughafen Frankfurt als Beispiel anbieten, aber tatsächlich hatte ich das Beispiel aus der Diskussion um die Erweiterung des Flughafens Heathrow in London.
In Großbritannien ist der Rechtsbegriff für diese Form der Enteignung „compulsory purchase order“; auf der offiziellen Internetseite zu der Erweiterung von Heathrow [ https://www.heathrowexpansion.com/local-community/compensation-schemes/ ] ist zu erfahren:
If you live in or own property in the CPZ area your property is likely to be required to build the expanded airport and you may be eligible for assistance through the CPZ enhanced compensation scheme.
Dass die offizielle Seite zur Erweiterung des Flughafen Heathrows das so formuliert – ohne Ironie – ist ja schon irgendwie krass: „Wenn sie in der Zone des Zwangsverkaufs wohnen, dann könnten sie Hilfeleistungen nach unserem erweiterten Zwangsverkaufs-Entschädigungsschema beanspruchen.“ So gesehen ist „compulsory purchase order“ schon fast eine Orwell’sche Sprachverdrehung; ‚Sehen die das nicht als Enteignung, gegen eine angemessene Entschädigung, an – stellen sie es sich doch besser als die rechtliche Auflage vor, gegen einen bestimmten Preis zu verkaufen.‘
Auf jeden Fall ist der Kapitalismus nicht ohne diese Form der Enteignung denkbar. In dem anderen Stammland des Kapitalismus – den USA – gibt es einen anderen Begriff für diese Form der Enteignung: „eminent domain“. Mit Sozialismus hat das gar nichts zu tun. Sozialisten und Sozialistinnen wollen, so die einschlägige Definition, das Privateigentum an den Produktionsmitteln abschaffen (Kapitalisten enteignen) und die ganze Wirtschaft planen – was vielleicht deswegen keine gute Idee ist, weil Menschen, die wirtschaftlich mit ihrem eigenen Kapital planen, vielleicht eine Tendenz haben, mit dem Geld sorgfältiger umzugehen. Gut, Sozialistinnen und Sozialisten würden dem entgegenhalten, dass der mit dem eigenen Kapital wirtschaftende Kleinunternehmer im späteren Kapitalismus unwichtig wird, und dieser von Großkonzernen dominiert wird, welche mit den Finanzmärkten verflochten sind. Aber an dieser Stelle geht es ja um etwas anderes; nämlich, dass es auch im Kapitalismus eine Planung von Straßen und anderer Infrastruktur geben muss, und dass es für diese Planung auch möglich sein muss, ggf. einen Grundeigentümer zu enteignen.
Demokratische Kontrolle und die Möglichkeit von Machtkämpfen
Dies erklärt, wieso politische Entscheidungen in einer Demokratie langsamer fallen, als Entscheidungen von Privatunternehmen (oder politische Entscheidungen in einer Diktatur). Im Grundgesetz, Artikel 14, Absatz 2 & 3 sieht das so aus:
2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Die ‚gerechte Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten‘ braucht natürlich Zeit und einem entsprechenden ‚Raum‘ in dem das diskutiert werden kann. Dieser ‚Raum‘ sind in der Kommunalpolitik die Sitzungen des Bauauschusses. Allerdings geht es bei Kommunalpolitik bislang nie tatsächlich um Enteignung, obwohl das Baugesetzbuch ein ganzes Unterkapitel zum Thema ‚Enteignung‘ hat (§§ 85 – 122). Mir ist jedenfalls bislang kein Fall bekannt geworden, in dem eine Kleinstadt tatsächlich eine Enteignung beschlossen hat; worum es tatsächlich vor allem geht ist die Regulierung des Eigentums, solche Fragen wie die, ob die maximale Traufhöhe eines Gebäudes bei 8 Metern oder bei 6,5 Metern anzusetzen ist.
Um eine ausführliche Diskussion solcher Fragen zu ermöglichen, ist ja vorgesehen, dass die Bebauungspläne öffentlich ausliegen. Meistens gibt es zwar kein Interesse an einer öffentlichen Diskussion – in diesem Fall aber schon; die Bürgerinitiative wird die Zeit nutzen, um die ganze Kritik in Bezug auf den Steinweg 25 nochmal vorzubringen.
Geld – und Grundeigentum – ist eben nicht gleichbedeutend mit Macht! Wenn man ‚Macht‘ versteht als ‚die Möglichkeit, seinen eigenen Willen durchzusetzen‘, dann ist es eben nicht möglich, mit einem eigenen Grundstück alles zu machen, was man will. Man muss sich schon an die Bebauungspläne halten. Natürlich kann man, wie es in Gehrden offenbar geschehen ist, darauf hinwirken, dass die Politik die Bebauungspläne entsprechend erstellt oder ändert. Aber dann greifen die in einer Demokratie vorgesehenen Mechanismen der Entscheidungsfindung, in diesen Fall, in Gehrden, die der Bürgerbeteiligung.
Vielleicht ist das der Grund, warum für mache Neoliberale ‚Bürokratieabbau‘ eine so hohe Priorität hat. Sie habe Schwierigkeiten zu verstehen, dass eine demokratische Regulierung des Eigentums unvermeidlich einigen Aufwand erfordert. Dabei muss auch, zumindest in bestimmten Fällen, die Möglichkeit zur Enteignung gegeben sein. Und jene Verfahren, welche die Zielrichtung auf das Allgemeinwohl sicherstellen sollen und den Rechtsweg ermöglichen, sind nun mal aufwendig.
Allerdings sind die Verfahren, nach denen eine Enteignung möglich ist, jene nach Situation unterschiedlich. Es ist, dem Vernehmen nach, auch deutlich einfacher, wenn ein Landkreis eine Kreisstraße bauen will (oder der Bund eine Autobahn oder Bundesstraße) den Eigentümer eines Flurstückes zu enteignen, als wenn eine Kommune eine Straße bauen will. Das Grundgesetz gibt nur die Möglichkeit der Enteignung vor, wie das genau durchgeführt werden soll, hängt von den jeweiligen Gesetzen ab. Bei der Diskussion um Stuttgart 21 wurde das gut deutlich. Es gibt tatsächlich ein Gesetz, dass es relativ leicht ermöglicht, für die Bahn das Recht im Grundbuch einzutragen, auf einem bestimmten Grundstück einen Tunnel zu bauen.
Stuttgart 21 ist auch ein Beispiel dafür, dass eine bereits beschlossene Baumaßnahme, für die Enteignungen durchgeführt werden dürfen, nicht unbedingt im Interesse der Allgemeinheit seien muss. Zumindest gab es große Proteste. Ein anderes, aktuelles Beispiel ist die Situation im Hambacher Forst. Aufgrund des Klimawandels ist eine Fortsetzung des Kohlebergbaus, und der damit verbundene Ausstoß von CO2, sicherlich nicht im Interesse der Allgemeinheit. Einen guten Kommentar dazu gibt es auf taz.de [http://www.taz.de/Kommentar-Rodung-fuer-RWE/!5534812/ ]
Zunächst ist dies ein gutes Beispiel für ‚Hinterzimmerpolitik‘. Die eine Frage ist, wieso RWE überhaupt eine Genehmigung dafür kriegt, einen ganzen Wald abzuholzen? Nun, offenbar steht einer der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag in Nordrhein-Westfalen buchstäblich auf der Gehaltliste von RWE. [ https://www.facebook.com/rootsofcompassion/posts/10155602237476771?__tn__=C-R ] Das ist zwar legal, als Landtagsabgeordneter im Nebenjob bei einem Konzern zu arbeiten, und in der Politik dessen Interessen zu vertreten, aber Korruption ist es trotzdem.
Eine funktionierende Demokratie setzt voraus, dass sich die Politiker tatsächlich dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen – und nicht den Privatinteressen der Reichen und Mächtigen. Das beste Argument für den Sozialismus liefern nicht die sozialistischen Theoretiker, sondern jene Politiker wie Gregor Golland, die sich, ganz legal, von einem Konzern wie RWE kaufen lassen. So lange Politiker legal käuflich sind, müsste man ja tatsächlich alle Reichen enteignen, damit Demokratie funktionieren kann.
Die andere Frage ist, warum nicht einfach die Ergebnisse der sog. Kohlekommission, die einen Zeitplan für den Ausstieg aus der Kohleenergie erarbeiten soll, abgewartet wurde. Weil die Politiker und Manager dies als Machtkampf wahrnehmen, bei dem es darauf ankommt, seine eigene Position durchzusetzen – anstatt als sachliche Diskussion über das Gemeinwohl, bei der es völlig ok ist, auch eine Minderheitenpositition zu vertreten. Bevor die Kohlekommission zu dem Schluss kommt, dass der Hambacher Forst nicht abgeholzt werden braucht, beeilt man sich lieber damit, Fakten zu schaffen.
Geld und Eigentum alleine sind daher nicht gleichbedeutend mit Macht – auch ein Grundstückseigentümer muss sich an den Bebauungsplan halten. Wenn aber die Politiker (legal) käuflich sind, dass ist Geld doch wieder gleichbedeutend mit Macht. Das erklärt einerseits die Empörung über solche Projekte wie Stuttgart 21 und die Rodung des Hambacher Forst. Dass diese wahrscheinlich nicht im Interesse der Allgemeinheit sind, ist der eine Teil des Problems; viel wichtiger dürfte aber für den Protest der Eindruck sein, dass bei solchen Projekten eine bestimmte Minderheit ihren Wille durchsetzt – was ein Problem ist, weil in einer Demokratie jede Stimme gleich viel zählen sollte.
In Gehrden ist zum Glück nicht zu befürchten, dass die ganze Situation so eskaliert wie der Hambacher Forst oder Stuttgart 21. Es geht ja nur darum, dass die Ratsmehrheit von CDU, SPD und FDP einer einzelnen Eigentümerin eines zentralen Grundstückes in der Innenstadt beim Bebauungsplan zu weit entgegenkommen. Aber wenn man dies als Machtkampf analysiert, dann ist einerseits klar, wieso die Eigentümerin nicht einfach ihr Vorhaben aufgibt, und das Grundstück an die Bürgerinitiative (oder die Stadt?) verkauft. Jetzt ist sich gefordert, ihren Willen durchzusetzen, sie kann nicht einfach so nachgeben.
Andererseits ist klar, wieso sich viele Bürgerinnen und Bürger darüber empören. Die Bürgerinitiative als „einzige Hoffnung auf Gerechtigkeit“ zu beschreiben ist vielleicht ein bisschen viel Pathos, aber es wäre tatsächlich ungerecht, wenn eine bestimmte Eigentümerin eine auf sie zugeschnitten Festlegung im Bebauungsplan bekommen würde, und der durchschnittliche Bürger dies nicht erwarten kann. Der Anlass für die Empörung ist der gleiche wie bei den Protesten gegen Stuttgart 21 oder gegen die Räumung des Hambacher Forsts, aber hier sind die Mittel natürlich andere. Anstatt zivilen Ungehorsam und passiven Widerstand zu praktizieren, werden in Gehrden nur Unterschriften gesammelt. Falls nötig, helfe ich gerne dabei.
Ein Kommentar zu „Eigentumsregulierung und Machtkämpfe“