Letzte Woche berichtete die Calenberger Zeitung ( 28.6. 2018 ) über den aktuellen Stand der Frage, was mit dem Steinweg 25 geschehen soll. Besonders interessant ist diese Aussage der Eigentümerin:
Die Stadt habe sie [Sigrid Bratsch, die Besitzerin des Hauses] erst ermutigt, größer zu bauen, berichtet [Hartmut] Weimar [von der Bürgerinitative]. Auch der Architektenwettbewerb sei die Idee der Stadt gewesen. Ein Entwurf wurde vorgestellt – und abgelehnt; vor allem wegen der Widerstände der Kirche. Seitdem herrscht offenbar großer Verdruss bei der Eigentümerin.“
Wenn dies stimmt (und es ist kein Grund erkennbar, warum es nicht stimmen sollte), dann ist die Politik der Mehrheit von SPD und CDU im Stadtrat in die Gefahren der Hinterzimmerpolitik geraten. Auch wenn die hier implizierten Gespräche nicht in einem tatsächlichen Hinterzimmer stattgefunden haben müssen, wird Politik oft so betrieben. Wichtige Entscheidungen werden nicht in den öffentlichen Sitzungen gefällt, sondern bei einem Treffen im kleinen Kreis.
In einer repräsentativen Demokratie muss klar sein, dass die gewählten Abgeordneten immer nur für die Bürgerinnen und Bürger sprechen können, nicht an ihrer Stelle. Man kann also durchaus mit Immobilienbesitzern und potentiellen Investoren reden, und sie fragen, was sie den so für Pläne und Ideen haben, und natürlich auch Vorschläge machen – aber sobald die Pläne konkreter werden, sollte das in irgendeiner Form öffentlich diskutiert werden. Spätestens wenn eine Änderung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne ansteht, muss es nämlich öffentlich diskutiert werden, und zwar, in dieser Reihenfolge, in den Fraktionen (bzw. der Ratsgruppe), den Ausschüssen und im Stadtrat.
Und an diesem Punkt wird Hinterzimmerpolitik zu einem Problem. Natürlich kann man es nicht verbieten, wenn sich Leute vor der Sitzung in einem der besagten Hinterzimmer treffen, und absprechen, was man auf Sitzungen sagen würde – oder dass man bestimmte Sachen eben nicht anspricht. Man kann es auch nicht verbieten, wenn dies Vertreter mehrerer Parteien tun sollten. Dies sollte auch gar nicht verboten werden! (Was mich nur stört ist, dass z.B. an der Universität die Fähigkeit zu ‚netzwerken‘ als positive Eigenschaft angepriesen wird, ohne dass vielleicht mal mitgedacht wird, dass diese ein Problem sein kann, wenn es um öffentliche Gremien geht – z.B. Berufungskommissionen. Es kommt doch nicht darauf an, diejenigen ProfessorInnen zu berufen, die die am besten vernetzt sind, sondern diejenigen, die am kompetentesten sind.)
Hinterzimmerpolitik – sich also mit Entscheidungsträgern zu vernetzen, Entscheidungen vorher abzusprechen, und nach Möglichkeit öffentliche Diskussionen darüber zu vermeiden ist moralisch fragwürdig, aber rechtlich nicht sanktionierbar. Allerdings liegt es in der Verantwortung der demokratisch gewählten Repräsentanten, die Meinung ihrer Wählerinnen und Wähler richtig einzuschätzen – und in diesem Fall hat sich die Ratsmehrheit aus CDU und SPD (und FDP?) klar verrechnet.
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes 2016 wurde die bürokratischen Hürden für ein Bürgerbegehren deutlich gesenkt. Bürgerinnen und Bürger, die mit der Politik ihrer Stadträte unzufrieden sind, haben nicht nur die Möglichkeit, sie bei der nächsten Kommunalwahl durch andere Stadträte zu ersetzen, sondern auch, zwischen den Wahlen, durch ein Bürgerbegehren direkt Einfluss zu nehmen. Genau dazu hatte die Bürgerinitiative ‚Wir sind Gehrden‘ angesetzt (Calenberger Zeitung vom 21.2.2018). Bereits der Name, den die Bürgerinitiative für sich gewählt hat, impliziert, dass sie sich in diesem Fall nicht durch die Ratsmehrheit von SPD und CDU repräsentiert sieht.
Tatsächlich war in diesem Fall die Durchführung des Bürgerbegehrens gar nicht nötig, da bereits die Ankündigung desselben den von der Bürgerinitiative gewünschten Effekt hatte. (Calenberger Zeitung vom 29.3.2018) Die Entscheidung der Eigentümerin, auf eine Erweiterung des Grundstückes zu verzichten, wurde sowohl von der Bürgerinitiative als auch von Bürgermeister Cord Mittendorf mitgeteilt. Ohne weiteres erschließt sich natürlich nicht, wie Frau Bratsch zu diesem Entschluss gekommen ist, und ob es diesbzgl. noch Gespräche im Hintergrund gegeben hat. Es wäre aber doch wohl davon auszugehen, dass es gar nicht erst eines Bürgerbegehrens bedarf, um die Meinung der Ratsmehrheit zu ändern. Schließlich sind 2021 wieder Kommunalwahlen, und SPD und CDU würden es sicherlich bedauern, wenn sie wegen dieser Geschichte einige Stadtratsmandate weniger erhielten.
Gut, ob SPD und CDU intern aus der Geschichte Konsequenzen ziehen wollen ist ihre Sache. Die Frage ist, wie es jetzt mit dem Grundstück weitergeht: Ob die Eigentümerin auf der bestehenden Fläche neu bauen wird, oder ob nicht doch noch eine Möglichkeit besteht, die Fläche des Marktplatzes zu erweitern, wenn schon das historische Fachwerkhaus nicht erhalten bleiben kann.
Ein Kommentar zu „Gefahren der Hinterzimmerpolitik – was die der Ratsmehrheit beim Steinweg 25 falsch gemacht hat“