Da sich inzwischen eine Bürgerinitiative ‚Wir sind Gehrden‘ zu diesem Thema gebildet hat, kommt die lange Geschichte um das Haus am Steinweg 25 in der Gehrdener Fußgängerzone kommt vielleicht in ihre vorletzte Phase.
Neben der Bürgerinitiative haben sich inzwischen fast alle der Fraktionen im Rat zum Thema Bratsch-Haus in der Calenberger Zeitung zu Wort gemeldet, sowie mehrere Bürger in der Form von Leserbriefen. Soweit ich das sehe lehnen alle, mit Ausnahme von Henning Harter von der SPD (Calenberger Zeitung) (und die AfD), ein größere Geschäftshaus an die Stelle des bisherigen Fachwerk/Ziegelhauses am Steinweg 25 ab. Auch die CDU lehnt inzwischen ein größeres Gebäude ab, will aber zunächst ein Konzept und ggf. die Einbindung von Stadtplanern.
Die Position für die Gruppe Grüne/Linke hat Heinz Strassmann gut formuliert: „Wenn an der Stelle überhaupt wieder ein Gebäude errichtet werden sollte, dürfe es keinen Zentimeter höher, breiter und länger als das jetzige Gebäude sein.“ (Calenberger Zeitung)
Tatsächlich geht mir Heinz Strassmann aber noch nicht weit genug. Die Differenzen betreffen weniger das Ziel (obwohl ich grundsätzlich gar keinen Neubau will, nicht einmal in der gleichen Größe), sondern die Frage nach dem Weg dahin. Angenommen, die Stadt Gehrden beschließt den Bebauungsplan mit der von der Gruppe Grüne/Linke gewünschten Einschränkung (am Steinweg 25 darf nicht höher, breiter oder länger gebaut werden, als bislang), aber die Eigentümerin weigert sich dann weiterhin, irgendwas am Haus zu machen, und lässt es weiter verfallen?
Dies ist ja, in anderer Form, auch das Problem für Henning Harter. Der Calenberger Zeitung zu Folge hält er die Forderungen der Bürgerinative für nicht realisierbar, weil die Eigentümerin das Grundstück nicht verkaufen wolle; sie wolle vergrößert neu bauen, und sei nicht bereit nachzugeben.
Ich kann an dieser Stelle daher nur den Blick ins Baugesetzbuch empfehlen. §§ 85 – 121 BauGB beschäftigen sich explizit mit Enteignung. Soweit ich die Rechtslage verstehen kann, ist völlig egal, was Frau Bratsch (bzw. ihr Rechtsnachfolger) will, so lange die Mehrheit im Stadtrat weiß, was sie will, und bereit ist, das Geld für die notwendige Entschädigung in die Hand zu nehmen.
Ich sehe zwei mögliche Maßnahmen, wie die Stadt in Bezug auf das Haus am Steinweg 25 vorgehen könnte. Zum einen könnte sie ein Instandsetzungsgebot gemäß §177 BauGB anordnen, dies würde auch ohne den Beschluss eines Bebauungsplanes möglich sein. Zum anderen könnte die Stadt einen Bebauungsplan beschließen, in welchem die Fläche des Grundstückes Steinweg 25 als Fläche, die von Bebauung freizuhalten ist, auszugewiesen wird. Die Eigentümerin dieses Grundstückes würde dann keine andere Wahl haben, als eine Übernahme des Grundstückes durch die Stadt und eine Entschädigung zu verlangen (welche sie natürlich auch erhalten würde.)
Ob das wirklich so funktioniert, kann ich (ohne Jura-Abschluss) nicht abschließend beurteilen. Auf jeden Fall gibt Baugesetzbuch (BauGB) den Gemeinden weitreichende Mittel in die Hand, im Interesse der Allgemeinheit in die private Verfügungsgewalt über Baueigentum einzugreifen. Enteignung ist, was vielleicht doch einige LeserInnen überraschend wird, kein Alleinstellungsmerkmal des vermeinten ‚Sozialismus‘. Überall, wo Menschen in Städten beisammen leben, egal ob jetzt Sozialismus oder Kapitalismus, kann es passieren, dass im Interesse der Allgemeinheit bestimmte Infrastrukturprojekte unternommen werden müssen. Einzelne Individuen, die davon persönlich Nachteile haben, haben einen Anspruch auf Entschädigung, aber, wenn die Gerichte zu dem Schluss kommen, dass die Baumaßnahme tatsächlich im Allgemeinwohl ist, nicht die Möglichkeit, dies zu verhindern.
In Baden-Württemberg gab es in den letzten Jahren einen Fall dazu, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gegangen ist ( Stuttgarter Zeitung ) Für den Bau einer Pipeline zwischen 3 Chemiewerken waren Grundstücke enteigneten worden, was höchstgerichtlich für zulässig erklärt wurde. Solche Fälle bringen mich natürlich in eine ambivalente Position.
Einerseits denke ich, dass die Interessen von Großkonzernen, die solche Chemiefabriken betreiben, in der gegenwärtigen Gesellschaft zu viel Gewicht haben, und befürworte höhere Steuern, bessere Regulierungen und ggf. auch die Zerschlagung oder Vergesellschaftung von Großkonzernen. Andererseits wäre ich nicht bereit, auf viele materielle Fortschritte der industriellen Gesellschaft zu verzichten, und natürlich gäbe es auch in einen sozialistischen Gesellschaft (oder in einer gemischten Volkswirtschaft) Chemiewerke, und die Notwendigkeit, Pipelines zu bauen.
Der Vollständigkeit halber: Ich selbst bin kein Sozialist – und die Linke ist plurale Partei, keine sozialistische. Weil ich die Forderung nach der Vergesellschaftung von Großkonzernen aber für grundsätzlich legitim in einer Demokratie erachte und bereit bin, mit Sozialisten zusammenzuarbeiten, muss dann aber auch zugestehen, dass eine Demokratie in anderen Fällen enteignen darf.
Glücklicherweise ist die Situation in Gehrden weit weniger kompliziert als die Frage der Chemie-Pipeline in Baden-Württemberg; das Interesse der Allgemeinheit ist in Gehrden viel deutlicher:
Leerstehende Gewerbeflächen gibt es nämlich genug in der Innenstadt. An einer anderen Top-Location, dem Steinweg 1, an dem der Bebauungsplan m.W. einen Geschossbau mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss vorsieht, wird z.B. seit Jahren nichts gemacht. (vgl. z.B. Calenberger Zeitung vom 6.5.2017)
Frau Bratsch rechnet sich wahrscheinlich aus, dass sie eine relativ große Gewerbefläche am Steinweg 25 durchaus vermieten könnte, und dafür dann eine andere Gewerbefläche in der Innenstadt leer stände. Abgesehen davon, dass sie natürlich auch falsch gerechnet haben kann, wäre dies jedoch nicht im Interesse der anderen Immobilienbesitzer in der Innenstadt. Natürlich sind mir als LINKE-Mitglied die Interessen der Immobilienbesitzer weitgehend egal. Wenn sie allein aufgrund ihrer Interessenlage politisch entscheiden, würden sie mich zumindest kaum wählen. Keinesfalls egal sind mir allerdings die Interessen der kleinen Gewerbetreibenden, welche in der Innenstadt Geschäfte betreiben oder die Märkte bestücken. Und bevor er wegen Bauarbeiten verlegt werden musste, war der Wochenmarkt Donnerstags voll. Auch dem Eiscafe und der Bäckerei gegenüber vom Steinweg 25 würde eine größere Marktfläche zu Gute kommen.
(Die AfD hat übrigens beides nicht verstanden, wenn man sich ihre in der Calenberger Zeitung abgedruckte Position anschaut.)
Und dann gibt natürlich noch das Argument, dass ein Marktplatz keinesfalls nur für Kommerz wichtig ist, sondern dass jede Stadt für ihr öffentliches Leben eine entsprechende Fläche braucht. Wolfgang Liese hat dies für die Bürgerinitative auf folgende Formulierung gebraucht. „Wir wünschen uns ein Zentrum aus Kirche, Rathaus und Marktplatz“.
Das in einer Demokratie eine Gemeinde ein großes Interesse an einem solchen öffentlichen Platz hat, ist für mich selbst offensichtlich, aber anscheinend nicht für die Mehrheit des Stadtrats. Dabei ist Öffentlichkeit nicht das gleiche wie Politik; Politik beschränkt sich in der Gehrdener Innenstadt nämlich (fast) nur auf Infostände im Wahlkampf, und ich selbst diskutiere dann doch eher bei Treffen in Gaststätten und Freizeit-/Vereinsheimen oder Internetforen über Politik. Aber vielleicht ist dann doch der Hinweis angebracht, wo her das Wort ‚Forum‘ stammt, das Diskussionsgruppen im Internet bezeichnet. Das Forum war nämlich der zentrale Platz im klassischen Rom gewesen, an welchem die politischen Gebäude und Tempel standen. In der frühen römischen Republik war es aber zuerst ein Marktplatz gewesen. Ähnliches gilt auch für die klassische griechische Vorstellung der ‚agora‘, die sowohl als Marktplatz als auch als Platz für öffentliche Versammlungen genutzt wurde.
Ich denke durchaus, dass es zulässig ist, sich auf ein klassisches Konzept von Demokratie und Öffentlichkeit zu berufen – dies wäre nämlich eine Alternative zu dem oben implizierten materialistischen Konzept von Demokratie, in welchem die Parteien nur Mittel verschiedener Interessengruppen sind, ihre Ziele durchzusetzen. Wie auch immer, wenn man ‚mehr Demokratie‘ wünscht, dann muss man auch einen öffentlichen Platz haben, an dem sich diese Demokratie ausleben lässt – und als im Kommunalwahlkampf Wochenmarkt war, war auf Höhe des Steinweg 15 eigentlich nicht mehr genug Platz.
Und natürlich hat ein öffentlicher Platz auch noch andere Funktionen, die weder aus Kommerz noch aus Politik bestehen. Die Margerethenkirche mit ihrem romanischen Turm ist eindrucksvoll, und würde es verdienen, besser zur Geltung gebracht zu werden. Und die Kirche hat eine, wenn auch beschränkte, wichtige Aufgabe im öffentlichen Leben. Sie ist für viele Menschen zu Konfirmationen und Hochzeiten, sowie Weihnachten, Pfingsten und Ostern der Ort von zentralen Ereignissen. (Wöchentliche Gottesdienste sind jedoch besser als Privatsache verstanden.)
Ein möglicher Alternativvorschlag zum Abriss des Bratsch-Hauses und der Verwendung des Grundstückes als öffentliche Fläche wäre daher, nur den späteren Gebäudeteil (der nicht aus Fachwerk besteht), abzureißen, und den älteren Teil zu sanieren. Diese Gebäude könnte dann von der Stadt Gehrden als Standesamt verwendet werden. Bei schönem Wetter wäre dies für (protestantische) Hochzeitgesellschaften sicherlich ganz ansprechend. Dieser Vorschlag ist allerdings rein hypothetisch. Leider ist das in Norddeutschland mit dem schönen Wetter immer etwas schwieriger, und die Stadt Gehrden hätte wohl kaum das Geld für eine Teilsanierung des Hauses.
Das Geld für Entschädigung von Frau Bratsch, wenn die Stadt beschließt, das Grundstück in eine öffentliche Fläche umzuwandeln, sollte allerdings vorhanden sein. (Ich sehe jedenfalls nicht, dass es teurer wäre, als der Kunstrasenplatz für den SV Gehrden.) Meines Erachtens wäre dies nur eine Frage des politischen Willens – dieser scheint allerdings den VertreterInnen der anderen Parteien zu fehlen.
Ein Kommentar zu „Enteignung wäre auch eine Möglichkeit – Kommentar zum Steinweg 25“