Kommentar zur Berichterstattung im Wahlkampf

Re-posting

Ich bin ja mal gespannt, ob heute [27. August 2016] oder die Tage einen Artikel über mich in der Calenberger Zeitung gibt. Ich hatte zumindest am Donnerstag ein längeres und angenehmes Gespräch mit Herr Wirausky, der auch entsprechende Fotos gemacht hat. [Der Beitrag ist dann auch erschienen.] Als Grund dafür, warum ich nicht wie die anderen Parteien vor der Wahl zu meinen kommunalpolitischen Positionen gefragt wurde, ist mir gesagt worden, dass die Calenberger Zeitung nur diejenigen Parteien fragt, die in Fraktionsstärke antreten – na gut, wenn man das gewusst hätte, hatten wir ja alles auf den Kopf stellen können, um bei der Aufstellungsversammlung eine weitere Person auf die LIste zu kriegen. Aber mal ehrlich: Aus dem Stand heraus wird DIE LINKE. in Gehrden nicht auf 7 % (für 2 Sitze) kommen es gab also keinen Grund, mehr als einen Kandidaten aufzustellen.

Im Gegenteil, bei der aktuellen Bewerberlage, 6 Parteien (CDU/FDP/SPD/Grüne/LINKE. sowie leider AfD) und einem nicht völlig aussichtslosen Einzelbewerber ist es durchaus eine Herausforderung einen Sitz zu kriegen, und es kommt tatsächlich auf jede Stimme an. Bei insgesamt 5 Parteien (Linken sowie CDU/FDP/SPD/Grüne) wäre der notwendige Stimmenanteil für einen sicherer Sitz bei der Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer (http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html ) noch vorherzusagen gewesen (nämlich 1,79 wenn ich richtig gerechnet habe). Bei 7 Listen (6 Parteien + 1 Einzelbewerber) ist das aber nicht mehr zu berechnen, ohne vorher eine Prognose auf der Grundlage einer Wählerbefragung zu haben.

Natürlich hat die Calenberger Zeitung die redaktionelle Freiheit, selbst die Kriterien aufzustellen, nach denen sie die KandidatInnen zu Wort kommen lässt. Ob das Kriterium, was mir genannt wurde, wirklich mit den Anspruch an eine ausgewogene Berichterstattung vereinbar ist, wäre wohl separat zu diskutieren. Aber – wenn dieser Exkurs zur liberalen politischen Theorie an dieser Stelle gestattet ist – Meinungsfreiheit beinhaltet erstaunlicherweise keinen Rechtsanspruch auf eine ausgewogene Berichterstattung durch Zeitungen im Privatbesitz (beim Fernsehen und Radio wäre das was anderes, weil Rundfunkfrequenzen öffentliche Güter sind). Dafür habe ich auch die Meinungsfreiheit, Flugblätter (oder ggf. sogar eine eigene Zeitung) mit den Positionen meiner Partei zu drucken und zu verteilen, ohne dass ich dabei die Positionen der anderen Parteien angemessen würdigen müsste – aber gut, dass mache ich ja sowieso schon.

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